Tarifverhandlungen Altersteilzeit


Flexibler Übergang in die Rente - Altersteilzeit

  • Vom 1. Januar 2010 an erhalten Betriebe keinen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit mehr, wenn sie älteren Mitarbeitern Altersteilzeit ermöglichen und dafür jüngere Mitarbeiter einstellen. Mit dieser Regelung reagiert der Gesetzgeber auf die veränderte demographische Entwicklung: Das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung soll sich künftig auch in den Betrieben stärker widerspiegeln.
  • Der Tarifvertrag ist ab 1. Januar 2010 anwendbar und bildet die neue tarifvertragliche Grundlage für die Altersteilzeit in unserer Branche. Er löst die noch bis zum 31. Dezember 2009 in Kraft befindlichen bisherigen Tarifverträge zur Altersteilzeit, zur Beschäftigungsbrücke und zum Bruttoaufstockungsmodell ab und bündelt die tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit zukünftig in einem Tarifvertrag.
  • Der TV FlexÜ ist die tarifpolitische Antwort auf sich verändernde gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit ihm werden der notwendige Mentalitätswandel hin zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit schrittweise auf das 67. Lebensjahr und der demografische Wandel unterstützt. Parallel können die Betriebe weiterhin die Gestaltungsmöglichkeiten der Altersteilzeit personalpolitisch nutzen und auch weiterhin das in der Praxis häufig genutzte Modell einer verblockten Altersteilzeit vereinbaren. Unverändert besteht auch weiterhin die gesetzlich eingeräumte Steuer- und Beitragsfreiheit der Aufstockungsbeträge.
  • Das Regelwerk des TV FlexÜ eröffnet verschiedene betriebliche Optionen, insbesondere können im Wege von Betriebsvereinbarungen auch schon im laufenden Jahr 2009 viele maßgeschneiderte betriebliche Modelle geregelt werden. Im Übrigen greifen die unterschiedlich ausgestalteten Anspruchsmodelle des TV FlexÜ ab dem 1. Januar 2010 ein, die ebenfalls Spielräume für betriebliche Anpassungen zulassen.

Glossarium

Das Glossarium kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.



Stichworte:
Abfindung
Altersteilzeit
Anspruch
Aufstockungsbetrag
Beschäftigungsbrücke
Blockmodell
Bruttoaufstockung
Drehkreuz
Erstattung der BA
Konti-Modell
Lebensarbeitszeitkonto
Rentenabschläge
Rentenzugang
Teilrente
Überforderungsschutz
Wiederbesetzung
Zusätzlicher Rentenversicherungsbeitrag