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Tarifpolitik
Der Verband kann für seine Mitglieder Tarifverträge abschließen. Darin sind einheitliche Mindestbedingungen z. B. für Entgelt, Arbeitszeit oder sonstige Arbeitsbedingungen verbindlich geregelt. Des weiteren unterstützt die Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. ihre Mitgliedsfirmen bei der Anwendung und Auslegung dieser Tarifverträge.