ERA-Entgeltrahmenabkommen

Das Reformprojekt "Entgeltrahmenabkommen" (ERA) setzt sich aus mehreren
Tarifverträgen zusammen.
Dadurch ist ein konsequent aufgebautes Tarifwerk
entstanden, in dessen Zusammenhänge man sich gründlich "einlesen" muss.
Während das "Engeltrahmen-abkommen (ERA) für die Metall- und
Elektroindustrie", der "Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds" und der
"Entgelttarifvertrag (Entgelt-TV)" jeweils materiell-rechtliche Sachbereiche des
Gesamtprojektes regeln, kommt dem "Tarifvertrag
zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie
(ERA-ETV)" eine wichtige
Klammerfunktion zu: Er beschreibt den Übergang der bisherigen
tariflichen Entgeltstrukturen in das neue Tarifsystem und stellt gleichzeitig
die betriebliche Kostenneutralität der ERA-Einführung sicher.
Unsere Verbandsjuristen beraten
Sie dazu gerne und kompetent.
- ERA-Glossar
- Vom Lohn und Gehalt zum einheitlichen
Entgelt
- Die neue Eingruppierung muss in jedem
Einzelfall korrekt, d. h. strikt anforderungsbezogen, erfolgen.
- Kostenneutralität
- Werte wandeln sich - Die
Arbeitsbewertung muss aktualisiert werden.
- Leistung wird komplexer - Das
Leistungsentgelt muss angepasst werden
- Viele Argumente sprechen für das
Entgeltrahmenabkommen
- Das Entgeltrahmenabkommen ist
transparent!
1. ERA-Glossar
Unter
Tarifbegriffe/ERA
finden Sie die nachfolgende Stichworte näher erklärt:
- Analytik
- Arbeitsaufgabe
- Ausgleichskonto
- Eckentgelt, bundeseinheitliches
- Eingruppierung
- Entgelt
- Entgeltlinie
- ERA
- ERA-Strukturkomponente
- Fahrplan
- Grundentgelt
- Individuelle Entgeltsicherung
- K-Linie
- Kostenneutralität
- Leistungsentgelt
- Modellbetriebe
- Regelüberleitung
- Summarik
- Tarifbeispiele
- T-Linie
- Werkzeugkasten
2. Vom Lohn und Gehalt zum einheitlichen EntgeltAm 13. Oktober
2004 war es soweit: Die Tarifvertragsparteien von
M+E MITTE
- das sind die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie des
Saarlandes (ME Saar), Rheinland-Rheinhessen (VEM Koblenz), der Pfalz
(PFALZMETALL) und Hessens (HESSENMETALL) - unterzeichneten zusammen mit der
IG Metall Bezirksleitung Frankfurt das Verhandlungsergebnis zum
Entgeltrahmenabkommen (ERA) vom 6. Juli 2004 und die dazugehörenden
Tarifverträge.
Nach 18 Tarifverhandlungen und 69 Sitzungen der
Technischen Kommission und der gemeinsamen Arbeitsgruppen in einem Zeitraum von
drei Jahren war das seit Jahrzehnten größte Tarifreformwerk der Metall- und
Elektroindustrie unter Dach und Fach. Die Verhandlungsführer beider Seiten waren
sich einig, dass das Reformprojekt Entgeltrahmenabkommen einen bedeutungsvollen
Schritt zur Modernisierung und Stärkung des Flächentarifvertrages darstellt.
Dies soll nachfolgend erläutert werden:
Arbeiter verdienen Lohn,
Angestellte verdienen Gehalt - das sind über 100 Jahre Tariftradition. Diese
Zwei-Klassen-Einteilung haben die Tarifvertragsparteien beseitigt. Die
grundlegenden Vereinbarungen hierzu wurden bereits in der Tarifrunde 2002
getroffen und in den Folgejahren umgesetzt und abschließend tarifiert.
Das
bedeutet:
Tarifverträge für Arbeiter und solche für Angestellte wurden zum
Entgeltrahmenabkommen (ERA) zusammengeführt.
Daraus folgt
die Herausforderung, die Beschäftigten gemäß ihrer jeweiligen Arbeitsaufgabe in
neue, gemeinsame Entgeltgruppen einzugruppieren. Je nachdem, welches
Arbeitsbewertungsverfahren im jeweiligen Tarifgebiet angewendet wird, geschieht
diese Eingruppierung entweder durch eine Zerlegung und Bewertung der
Arbeitsaufgabe (= Analytik) oder durch die Anwendung allgemeiner abstrakter
Begriffe wie z. B. Berufserfahrung oder Verantwortung (= Summarik).
In unserem Verbandsgebiet ist die Summarik der Regelfall.
Deshalb ist auch das Entgeltrahmenabkommen so aufgebaut, dass die abstrakte bzw.
ganzheitliche Bewertung der Arbeitsanforderungen der Entgeltgruppensystematik
zugrunde liegt.
3. Die neue Eingruppierung muss in jedem Einzelfall korrekt, d. h.
strikt anforderungsbezogen, erfolgen.
Eine einfache Gleichsetzung von Gruppe
X alt = Gruppe Y neu, also die Regelüberführung bzw. tarifliche Entsprechung ist
von den Tarifvertragsparteien nicht vorgesehen, damit alte Fehleingruppierungen
und Irrtümer korrigiert werden können. Hilfreich sind dabei die
tariflichen Niveaubeispiele, die den Betrieben die sachgerechte
Eingruppierung erleichtern.
Die neuen
Tarifgruppen E 1 bis E
11 reichen von einfachsten bis zu höchsten Anforderungen. Entsprechend
ist das tarifliche Entgelt jeder Gruppe, das Grundentgelt, festgesetzt. Aus
diesen Entgeltbeträgen bildet sich die neue Entgeltlinie.
4. Kostenneutralität
Hier zeigt sich, ob die Einführung des ERA
dem von den Arbeitgebern geforderten Schlüsselkriterium der
Kostenneutralität genügt. Denn die Personalkosten dürfen durch
das ERA-Entgelt - entwickelt aus der alten Lohnlinie und der alten Gehaltslinie
(diese noch unterteilt in kaufmännische Angestellte, technische Angestellte und
Meister) - nicht steigen.
In Modellbetrieben hat man deshalb das
ERA-Entgelt zunächst mit den Lohn- und Gehaltsdaten der Praxis verglichen, um
überprüfen zu können, ob das System insgesamt kostenneutral ist. Hier spricht
man von der
systembedingtenKostenneutralität.
Kostenneutralität ist erreicht, wenn die neuen Entgeltkosten die alten Lohn- und
Gehaltskosten zahlenmäßig um 2,79 % übersteigen. In Höhe dieses Prozentsatzes
wurden die Lohnerhöhungen in den Tarifrunden 2002 bis 2006 nicht ausgezahlt,
sondern in den ERA-Anpassungsfonds zurückgestellt. Dadurch wurde der
Tarifanstieg der Beschäftigten in diesen Jahren „künstlich“ abgeflacht, obwohl
die Kosten des Betriebes durch den Aufbau des Anpassungsfonds auch im Umfang
dieser 2,79 % anstiegen. Aus Sicht der Betriebe ist ERA also trotz des Anstiegs
der Entgeltlinie um diese 2,79 % kostenneutral.
Der so gebildete
„betriebliche ERA-Anpassungsfonds“ erfüllt über diese
systembedingte (also nur in der Fläche gegebene) Kostenneutralität hinaus einen
weiteren, nunmehr betriebsspezifischen Zweck: Das dort angesammelte Geld wird
genutzt, wenn im einzelnen Unternehmen (wegen einer nicht der Fläche
entsprechenden statistischen Verteilung der einzelnen Entgeltgruppen) doch
höhere Kosten entstehen. Diese können dann über fünf Jahre hinweg aus diesem
Topf kompensiert werden. Die Zielgröße 2,79 % wird durch die Bereitstellung von
0,9 % ab 1. Juli 2003, 0,5 % ab 1. Januar 2004, 0,7 % ab 1. März 2005 und 0,7 %
ab 1. März 2006 erreicht.
Dennoch wird es Betriebe geben, bei denen der
Anpassungsfonds nicht ausreichend ist, weil z. B. tariflich besser zu stellende
Arbeitnehmergruppen in größerer Zahl vorhanden sind. Die Lösung der
Tarifvertragsparteien hierzu: Eröffnung eines
tariflichen
Werkzeugkastens, der den Betrieben hilft, die tarifliche
Kostenlast zu vermindern, z. B. durch eine vorübergehende Absenkung des
tariflichen Weihnachts- bzw. auch Urlaubsgeldes. Hier geht es um die Einhaltung
der betrieblichen
Kostenneutralität.
ERA kann im Einzelfall auch zu niedrigeren Entgelten führen,
insbesondere wenn ein Beschäftigter bislang fälschlicherweise zu hoch
eingruppiert worden war. Der alte Besitzstand soll jedoch - abbaubar - gesichert
bleiben, zwar nicht in der Eingruppierung, aber doch im Geld. In einem solchen
Fall der individuellen Entgeltsicherung wird auf das neue niedrigere
Tarifentgelt noch eine Ausgleichszulage gezahlt, die langsam von künftigen
Tariferhöhungen aufgezehrt wird.
ERA hat vor allem auch das
Leistungsentgelt modernisiert, weil der
Leistungsgedanke in der modernen Arbeitswelt immer wichtiger wird. Die bisher
bekannten Methoden Akkord und Prämie (zukünftig: Kennzahlenvergleich) sind
überarbeitet und modernisiert worden, die Zielvereinbarung kam hinzu. Das
klassische Zeitentgelt (früher Zeitlohn oder Gehalt) zuzüglich Leistungszulage
ist ebenfalls überarbeitet worden, um seine Anwendung auch in Zukunft zu
sichern. Dazu bietet der Tarifvertrag ein für Arbeiter und Angestellte
gleichermaßen anwendbares Beurteilungsverfahren an.
Bis zum Ende des
Jahres 2005 lief die
Vorbereitungsphase. Der von den
Tarifvertragsparteien für den Normalfall vorgesehene Zeitraum für die Einführung
des Entgeltrahmenabkommens im Betrieb umfasste die Zeitspanne vom 1. Januar 2006
bis zum 31. Dezember 2008. Diese Frist konnte mit Zustimmung der
Tarifvertragsparteien bis zum 31. Dezember 2009 verlängert werden. Danach hat
die Entgeltstruktur und Entgeltfindung in der M+E-Industrie die alten
Lohnrahmen- und Gehaltsrahmentarifverträge abgelöst (zum Zeitplan siehe auch
Kap. VIII. Anhang Ziff. 3.).
Mit dem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen
für Arbeiter und Angestellte (ERA) geben wir unseren Mitgliedsunternehmen ein
modernes und flexibles Entgeltsystem an die Hand, das sich uneingeschränkt
für die betriebliche Praxis eignet.
Damit ist ERA ein zentraler
Baustein bei der Reform des Flächentarifvertrages.
5. Werte wandeln sich - Die Arbeitsbewertung muss aktualisiert
werden.
Die Arbeitsinhalte und die daraus resultierenden
Arbeitsanforderungen an die Beschäftigten ändern sich ständig. Eine
Differenzierung des Grundentgelts nach Arbeitern und Angestellten ist nicht mehr
zeitgemäß. Die Betriebe verlangen tarifliche Entgeltstrukturen, die im
Unternehmen problemlos angewendet werden können.
6. Leistung wird komplexer - Das Leistungsentgelt muss angepasst
werden
Gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer verfolgen in Projekten, bei
Kundenaufträgen und in vernetzten Arbeitstechniken gemeinsam die gleichen Ziele.
Vergütungssysteme müssen dies unterstützen. Das Leistungsentgelt mit seinem
Beitrag zur Wertschöpfung und zur kontinuierlichen Verbesserung der
Arbeitsprozesse rückt stärker in den Mittelpunkt der leistungsbezogenen
Vergütung. Das variable Leistungsentgelt muss mit zeitgemäßen Bemessungsmethoden
ermittelt und in die betriebliche Entgeltpolitik eingepasst werden.
7. Viele Argumente sprechen für das Entgeltrahmenabkommen
In den
Betrieben arbeiten Arbeiter und Angestellte zunehmend eng in neu geschaffenen
Arbeitsformen zusammen (Projektarbeit, Gruppenarbeit, etc.).
Die im Kern
aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden
Entlohnungsregelungen mussten an die zwischenzeitlich in den Betrieben
eingetretenen Veränderungen bei Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalt und
Arbeitsanforderungen angepasst werden.
Eine Entgeltbemessung nach
einheitlicher Regelung trägt den Wertvorstellungen der Mitarbeiter sowie neuen
Motivationskonzepten Rechnung.
Die Attraktivität der industriellen
Metall- und Elektroberufe wird für Jugendliche, die vor der Entscheidung über
ihre Berufswahl stehen, gestärkt.
Eine unterschiedliche Behandlung und
Vergütung von Arbeitern und Angestellten erscheint in den Betrieben nicht mehr
zeitgemäß. Auch muss der Prozess der Vereinheitlichung tariflicher
Vergütungsregelungen beschleunigt werden.
8. Das Entgeltrahmenabkommen ist transparent!
Eine richtige Eingruppierung der Tätigkeiten ist das Grundprinzip der tariflichen
Entgeltfindung. Die
anforderungsabhängige
Eingruppierung muss stimmig und für alle Beteiligten
nachvollziehbar sein. Jeder Mitarbeiter soll erkennen, dass die Bewertung seiner
Arbeitsaufgabe und damit seine Eingruppierung nach objektiven Gesichtspunkten
erfolgt. Beim Grundentgelt muss es Mechanismen für eine ausreichende
Differenzierung geben. Maßgebend dafür sind Anzahl und Aufbau der
Entgeltgruppen.
Das neue Entgeltsystem genügt den Anforderungen der
heutigen Arbeitswelt. Es erfordert keine zusätzliche Bürokratie. Ebenso kann es
nicht zum Anlass genommen werden, um ganz neue Felder der betrieblichen
Mitbestimmung zu eröffnen. Die tariflichen Vorschriften zum
Entgeltrahmenabkommen sind schlank, präzise und so attraktiv, dass sie
größtmögliche Akzeptanz bei den Mitarbeitern
und den Betrieben finden.
Das Entgeltrahmenabkommen ist
flexibel handhabbar. So können innerhalb der
Zielvereinbarung unternehmerische Schwerpunkte flexibel gesetzt werden. Die
Auswahl unterschiedlicher Entgeltsysteme für unterschiedliche
Unternehmensbereiche ist möglich. Bei der ERA-Leistungsbeurteilung und
-Zielvereinbarung können über eine gezielte Auswahl von Beurteilungskriterien
und Zielarten bereichsspezifische Besonderheiten aufgegriffen werden. Die
Zielvereinbarung kann erstmals innerhalb des tariflichen Entgeltvolumens als
modernes Führungsinstrument angewandt werden, nicht mehr nur „on top“.
Das bedeutet: ERA ist viel mehr als nur ein „neuer Entgeltanzug“ für die
Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie.
ERA stellt eine
anforderungsgerechte Bezahlung im Grundentgelt sicher und ermöglicht flexibel
gestaltete Leistungsentgeltsysteme. Dabei wird die gesamte Vielfalt der
Branche abgebildet. Wegen seiner einfachen und modernen Struktur bildet ERA eine
zukunftsfähige Basis für die betriebliche Entgeltdifferenzierung nach
Arbeitsanforderung und Mitarbeiterleistung.
Insoweit stellt sich ERA als
eine „historische Chance“ dar. Erstmalig in der deutschen Tarifgeschichte
erfolgt die Einführung entgeltbezogener Regelungen kostenneutral. Die Folge ist
eine Verbesserung der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit, aber auch der
Personalgesamtkostensituation in den Betrieben. Der rechtliche Rahmen, in den
ERA eingebettet ist, reicht somit von der Grundlage jeder Mitarbeitermotivation
bis zur wirtschaftlichen Nutzung eines wesentlichen Teils des
Betriebskapitals.