Eingliederungsqualifizierung EQJ

Die Wirtschaft bietet Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz ein ausbildungsvorbereitendes Praktikum als "Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ)“ an.


EQJ-Richtlinie
Die Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm-Richtlinie-EQJR) vom 28. Juli 2004, Bundesanzeiger Nr. 145 vom 05. August 2004 S.17385, gilt vom 01. August 2004 bis zum 31. Dezember 2007. Gemäß Artikel 9 arbeiten die Agenturen für Arbeit bei der Durchführung des Programms mit den zuständigen Behörden zusammen.

Betriebe melden einen Praktikaplatz der regional zuständigen Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit schlägt dem Betrieb einen geeigneten Jugendlichen vor.
Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei Minderjährigen mit den Erziehungsberechtigten) einen Einstiegsqualifizierungsvertrag. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Es handelt sich um einen Vertrag gemäß § 19 BBIG. Der Betrieb reicht den Vertrag der für ihn zuständigen IHK ein, die ihn abstempelt und zurück sendet.

Die Probezeit beträgt zwei Monate. Die tägliche Beschäftigung beträgt für Jugendliche unter 18 Jahre 7 Stunden, über 18 Jahre 8 Stunden. Rechtzeitig vor Ende des EQJ erstellt der Betrieb eine Leistungsbeurteilung. Eine Kopie dieser Leistungsbeurteilung reicht er seiner zuständigen IHK ein. Die IHK stellt auf der Grundlage der betrieblichen Leistungsbeurteilung ein kostenfreies Zertifikat aus.
 
Auf vorherigen Antrag (Artikel 4 Absatz 2 EQJR) wird dem Arbeitgeber die gezahlte Vergütung bis maximal 192,00 Euro von der Agentur für Arbeit erstattet sowie für den entstandenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein Pauschbetrag in Höhe von 102,00 Euro gezahlt. Die Leistungen werden monatlich nachträglich ausgezahlt. Den notwendigen Beitrag zur Unfallversicherung trägt der Betrieb.
Der Betrieb beantragt vor Beginn des EQJ-Qualifizierungsvertrages bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Unterhalt des Jugendlichen und den Sozialversicherungspauschalbetrag. Der EQJ-Vertrag ist vorzulegen.